Volkszählung als Quirinius Statthalter in Syrien war

Problemlage

Publius Sulpicius Quirinius (* ca. 45 v. Chr.; † 21 n. Chr.) war ein römischer Senator und Statthalter in Syrien. Lukas berichtet folgendermassen über einen Census während Quirinius Statthalter in Syrien war:

1 Es geschah aber in jenen Tagen, daß eine Verordnung vom Kaiser Augustus ausging, den ganzen Erdkreis einzuschreiben.
2 Diese Einschreibung geschah als erste, als Quirinius Statthalter von Syrien war.

Lukas 2,1-2

Das Problem das sich hier beim Bericht des Lukas ergibt, ist, dass es keinen direkten Beleg dafür gibt, dass Quirinius zur Zeit des Herodes des Großen Statthalter von Syrien war. Er war nach Josphus 6 n.Chr. Statthalter von Syrien. Herodes der Große lebte jedoch von ca. 73 v.Chr. bis 4 v.Chr. oder auch 2 v. Chr.. Durch Josephus und Münzfunde sind von 9 – 6 v.Chr. Gaius Sentius Saturninus und anschließend von 6 – 3 v.Chr. Publius Quintilius Varus als Statthalter (Legatus Augusti pro praetore provinciae Syriae) in Syrien bezeugt.

Josephus berichtete so über die beiden Statthalter Syriens:

„Zu dieser Zeit befand sich gerade Quintilius Varus, der Nachfolger von Saturnius in der Verwaltung Syriens, in Jerusalem, wohin er auf Herodes‘ [des Großen] Bitte zur Besprechung über die gegenwärtige Lage gekommen war.“

Flavius Josephus, Jüdische Altertümer, 17.5.2 oder 17.89, übersetzt von Dr. Heinrich Clemenz, marixverlag, Wiesbaden 2004, S.830

Erklärungen

Quirinius war zweimal Statthalter von Syrien

Die erste Erklärungsmöglichkeit besteht darin, dass Quirinius zwei mal Statthalter von Syrien war (das erste Mal hatte er indirekt statthalterliche Befugnisse inne, als er während des Homonadenserkrieges, Militäroberbefehlshaber über drei, in der Provinz Syrien stationierten, Legionen war):

„Der hier erwähnte Quirinius ist der von einer armen Familie in Lanuvium südlich von Rom stammende Publius Sulpicius Quirinius, der zu der Zeit Legat der Provinz Syrien war (lat. legatus Augusti pro praetore Provinciae Syriae).

Tacitus, Annalen, 3.48

Hinweise darauf, daß Quirinius zweimal Statthalter in Syrien war, und zwar erstmalig ein paar Jahre vor seiner zweiten Amtsperiode, um 7 v. Chr. Ergeben sich aus einer Inschrift, die man in Antiochien fand, auf der Quirinius dieses Amt zugeschrieben wird. Als Ergebnis dieses Fundes nimmt man heute an, daß er zweimal Statthalter war, einmal 7 v.Chr. und dann wieder 6 n.Chr (nach dem von Josephus angegebenen Datum, Josephus, Jüdische Altertümer, 18.1.1)“
J.Elder, Prophets, Idols and Diggers, Indianapolis, New York, Bobbs-Merill, 1960, S.160
J.P.Free, Archaeology and Bible History, Wheaton, Scripture Press, 1950, S.285

„Quirinius oder mit seinem vollen lat. Namen Publius Sulpicius Quirinius, war nach Lk 2,2 Statthalter in Syrien, als die von Augustus befohlene Volkszählung und Steuereinschätzung Josef und Maria zur Reise nach Bethlehem veranlaßte. Das Wort Statthalter‘ [griech. hgemoneuontos – hegemoneuontos – Herrscher, Fürst] muss nicht unbedingt einen Verwaltungsbeamten verstehen, es kann sich auch um den Militärbefehlshaber von Syrien handeln. Und als solcher hat Quirinius nach 11 v.Chr. einen Feldzug gegen die Hormonadenser in Zilizien [an die röm. Provinz Syrien im Nordwesten angrenzende Provinz, im Südosten der heutigen Türkei gelegen] geführt. Die von Lukas genannte Schätzung war ein Teil der von Augustus für das ganze Reich befohlenen Erfassung der Bevölkerung und ihres Vermögens (Census Augusti). Diese Volkszählung begann 27 v.Chr. in Gallien, wo sie mindestens 40 Jahre dauerte, wurde aber bald auch auf andere Provinzen ausgedehnt. Aus Ägypten haben wir Belege, daß man sich dazu im Heimatort der Familie in die Listen eintragenließ. Für Syrien fiel der Beginn der Erhebungen in die militärische Amtszeit des Quirinius, wobei die Leitung der Aktion, die dann auch die angrenzenden Gebiete einbezog, in den Händen des Militärbefehlshabers, also des Quirinius gelegen haben mag. Die Angaben über den Aufstand des Galiläers Judas z.Zt. einer Schätzung (Apg 5,37) beziehen sich auf eine zweite Steuereinschätzung, die in Samarien und Judäa nach der Absetzung des Archelaus und der Umwandlung seines Reiches in eine römischen Provinz durchgeführt wurde. Hierbei ist die Mitwirkung des Quirinius, der inzwischen Statthalter, d.h. Leiter der röm. Verwaltung von Syrien geworden war, immer schon bekannt gewesen.

Fritz Rieneker, Lexikon zur Bibel, 1960 Brockhaus Verlag, Wuppertal, 2. Sonderauflage 1991, 19. Gesamtauflage, S.270

E. C. Hudson hat belegt, daß Quirinius seinen Auftrag, den Aufstand der Homanadenser niederzuschlagen, erfolgreich ausgeführt hatte. Es waren über viertausend Gefangene gemacht worden, Quirinius wurde mit einem Triumphzug geehrt, und die Kolonie im pisidischen Antiochien wählte ihn zum Ehren-Duumvir oder obersten Magistrat und teilte ihm einen Präfekten, M. Servilius, zu E. C. Hudson, The Principal Family of Pisidian Antioch, Journal of Near Eastern Studies 15,1956, S.106

»Der Widerstand der Homanadenser muß etwa zu der Zeit gebrochen worden sein, als das römische Straßennetz im Jahr 6 v. Chr. bis in die Provinz Galatien gelegt worden war; damit war der Krieg so gut wie vorbei… Von da an hatte Quirinius höchstwahrscheinlich Zeit, sich um die anderen Angelegenheiten im Osten zu kümmern.«

Jack Finegan, Handbook of Biblical Chronology, Princeton, 1964, S.235-236

Die Tibur Inschrift über Quirinius

Eine in Tibur gefundene Inschrift ohne Namen, die sogenannte akephale tiburtinische Inschrift (ILS 918), bezeichnet einen Statthalter, der zweimal in Syrien war: „legatus pro praetore divi Augusti iterum Syriam“. Theodor Mommsen identifizierte diesen zweimaligen Statthalter als den Publius Sulpicius Quirinius (Res gestae Divi Augusti 2 S. 175 f.).

Der Archäologe Ramsay, der sich auf Inschriften stützt, ist der Ansicht, daß Quirinius eine Ko-Statthalterschaft innehatte, und zwar etwa von 8-6 v. Chr. W. M. Ramsay, The Bearing of Resent Discovery on the Trustworthiness of the New Testament, S.292-300

Es ist hier zu beachten, dass Lukas eigentlich schreibt: „… als Quirinius Herrscher [griech. hgemoneuontos – hegemoneuontos – Herrscher, Fürst] von Syrien war“, d.h. dass er nicht unbedingt das offizielle Statthalteramt innehaben musste. Er verwendet einen allg. griech. Herrscherbegriff.

Biographie nach Filtzinger

Eine Theorie von Philipp Filtzinger an der Fakultät für Philosophie und Geschichte, Uni Tübingen aus dem Jahr 2001 bettet diesen Text des Lukas ähnlich in die Geschichte Roms ein:

Der Cyrinus des Evangeliums ist der von einer armen Familie in Lanuvium südlich von Rom stammende Publius Sulpicius Quirinius (Tacitus, ann.3,48). Kaiser Augustus fördert ihn wegen seiner militärischen Erfolge (als Proconsul von Creta-Cyrene unterwirft Quirinius 15 v.Chr. die Marmarides und Garamantes. Florus 2,31,41) und sorgt für seine Zulassung zur senatorischen Laufbahn. Nach Tacitus hat Quirinius nach seinem Consulat im Jahre 12 v.Chr. (CIL VI 17130. VIII 68) und vor seinem Sonderkommando im Stabe des Augustusenkels Gaius im Orient 1 v.Chr. den Krieg gegen die Homonadenser in Südkleinasien geführt und nach dessen siegreicher Beendigung von Kaiser Augustus die Triumphalinsignien erhalten (Arae Flaviae – das römische Rottweil 1992 passim).
[…]

Chronologie nach Lucas

Lukas, der in seinem Evangelium „allem von den ersten Anfängen an sorgfältig nachgegangen ist“ [Lk 1,3], wurde mit seiner Zeitangabe missverstanden.
Man muss ihn nur wörtlich nehmen, dann ist seine Zeitangabe klar, eindeutig und sehr präzise. Der von Lukas erwähnte Reichscensus ist der Reichscensus ab dem Jahres 8 v.Chr., das zweite Lustrum des Kaisers Augustus. Damit datiert dieser Reichscensus des Jahres 8 v.Chr. den im gleichen Jahr stattfindenden ersten Provincialcensus des Publius Sulpicius Quirinius während dessen ersten Statthalterschaft in der Provincia Syria.
Verwirrung verursachte immer wieder die Tatsache, dass Lukas in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Sätzen zwei verschiedene römische Verwaltungsvorgänge erwähnt, die Kaiser Augustus (31 v.Chr. – 14 n.Chr.) in einem und demselben Jahr hat durchführen lassen:

  1. den Reichscensus (lustrum), eine Reichsbürgerschätzung, die nur die römischen Bürger (Cives Romani) im Imperium Romanum erfasste und [V.1]
  2. den Provincialcensus in der Provincia Syria, [V.2]

den der Statthalter Publius Sulpicius Quirinius, Legatus Augusti pro praetore Provinciae Syriae, im Auftrag des Kaisers als dessen Stellvertreter in der Provinz Syrien durchführte, um die Bewohner der Provinz Syrien, die Provincialen, die keine römischen Bürger waren, wegen Festsetzung der von ihnen künftig zu zahlenden Steuern erfasste. Mit [griech.] Oikumene [„den ganzen Erdkreis“ V.1] meint Lucas das Imperium Romanum und mit prima descriptio [„erste Einschreibung“ V.2] den 1. Provincialcensus während der ersten Statthalterschaft des Quirinius in der Provincia Syria (11 – 7 v.Chr.). Überliefert ist nur der 2. Provincialcensus des Quirinius in der Provincia Syria 6 n.Chr [

„Nach diesem stand Judas der Galiläer auf, in den Tagen der Einschreibung, und machte eine Menge Volk abtrünnig und brachte sie hinter sich; auch der kam um, und alle, die ihm Gehör gaben, wurden zerstreut.“

Apg 5,37; Josephus, Jüdische Altertümer, 18.1.1].

Weitere Darstellungen

Die 1. Statthalterschaft und damit auch der 1. Provincialcensus des Publius Sulpicius Quirinius ist zu erschließen aus dessen Oberbefehl über die in der Provincia Syria stationierten 3 Legionen während des Homonadenserkrieges 11 – 7 v.Chr. in Südkleinasien. Von den damals in Illyrien, Macedonien, Syrien, Ägypten und Afrika stehenden Legionen waren die 3 Legionen in Syrien dem Kriegsschauplatz in Südkleinasien am nächsten und erhielten deswegen den Einsatzbefehl gegen die Homonadenser.
Da der Oberbefehlshaber der in der Provinz stationierten Legionen zugleich auch die statthalterlichen Befugnisse (imperium – höchste Befehlsgewalt) in der Provinz besitzt, ist Publius Sulpicius Quirinius zur Zeit seines Kommandos über die 3 syrischen Legionen automatisch auch Oberstatthalter der Provincia Syria mit proconsularischem Imperium – wie Tiberius (16 –15 v.Chr., 9-7 v.Chr. und 7-9 n.Chr.), Drusus (10-9 v.Chr.) und Germanicus (13-17 n.Chr.) mit einem Sechslegionenheer (Legio XIV Gemina, Legio XVI Gallica, gemeinsames Winterlager in Mainz/Mogontiacum; Legio XVII, Winterlager vermutlich in Neuss/Novaesium; Legiones XVIII und XIX, gemeinsames Winterlager in Xanten/Vetera Castra. Eine sechste Rheinlegion ist zu vermuten im Elsaß oder der Schweiz: Legio V Alaudae, Legio XIII Gemina, Legio XXI Rapax ?) Oberstatthalter mit proconsularischem Imperium von Gallien und Germanien waren (E.Ritterling, Fasti des römischen Deutschland unter dem Principat, Wien 1932, 1 ff.).
[…]

Erste Statthalterschaft des Publius Sulpicius Quirinius
in Syrien 11 – 7 v.Chr.

Wie bereits erwähnt, war Publius Sulpicius Quirinius, Consul 12 v.Chr. während des Krieges gegen die Homonadenser in Südkleinasien wahrscheinlich von 11 – 7 v.Chr. Kommandeur der drei in Syrien stationierten Legionen (Legio III Gallica, Legio VI Ferrata, Legio X Fretensis) und damit Oberstatthalter der Provincia Syria (Legatus Augusti pro praetore Provinciae Syriae).

Zweite Statthalterschaft des Publius Sulpicius Quirinius
in Syrien 6 n.Chr.

Nach dem Tode Herodes d.Gr. 4 v.Chr. wird dessen Reich unter seine Söhne geteilt: Archälaos erhält Samaria, Iudaea und Idumaea. Antipas bekommt Galilaea und Philippus erhält Ituraea. Kaiser Augustus schickt im Jahre 6 n.Chr. den Herodessohn Archälaos in die Verbannung und vereinigt dessen Reich mit Syrien.
Noch im gleichen Jahr 6 n.Chr. schickt Augustus zur Durchführung dieser Maßnahmen Publius Sulpicius Quirinius zum zweiten Mal als Legaten nach Syrien mit dem Auftrag, das herrscherlos gewordene Iudaea zu besetzen und unter dem Procurator Coponius der Provinz Syrien als Annex anzufügen.
Die ersten Amtshandlungen des Quirinius bestehen in der Konfiskation und dem Verkauf des ehemals königlichen Eigentums, sowie in der Abhaltung eines erneuten Census, der sich auf seinen ganzen Verwaltungsbereich erstreckt. Damit ergibt sich unter der zweiten Statthalterschaft des Publius Sulpicius Quirinius in Syrien ein zweiter Provincialcensus in Syrien/Iudaea im Jahre 6 n.Chr.
Diesen zweiten Provincialcensus des Jahres 6 n.Chr. kennt Lucas, weswegen er ausdrücklich im Evangelium sagt, Christus sei zur Zeit des ersten Census (prima descriptio) des Publius Sulpicius Quirinius, also zur Zeit seiner ersten Statthalterschaft (11 – 7 v.Chr.) geboren. Mit: „In jener Zeit erging vom Kaiser Augustus der Befehl, das ganze Reich aufzuzeichnen“ meint Lucas die Reichsbürgerschätzung (lustrum) des Kaisers Augustus im Jahre 8 v.Chr.
Von den drei augusteischen Lustren (28 v.Chr., 8 v.Chr. und 14 n.Chr.) fällt das 2.Lustrum des Jahres 8 v.Chr. in die Zeit der 1.Statthalterschaft des Publius Sulpicius Quirinius in der Provincia Syria 11 – 7 v.Chr. und datiert mit dem Consulat des Gaius Censorinus und des Gaius Asinius den 1.Provincialcensus des Publius Sulpicius Qurinius in der Provincia Syria in das Jahr 8 v.Chr.: In diesem Jahr kommen Joseph und Maria von Nazareth in Galilaea nach dem 148 km entfernten Bethlehem in Iudaea, um sich in der für die Familie zuständigen Meldestelle der römischen Behörde zu stellen.

Monumentum Ancyranum – das Jahr 8 v.Chr.

Der in der Vorhalle des Augustus- und Romatempels in Ancyra/Ankara eingemeißelte Tatenbericht des Augustus (res gestae divi Augusti) datiert das zweite augusteische Lustrum in das Consulatsjahr des Gaius Censorinus und des Gaius Asinius im Jahre 8 v.Chr. (8 II 5-8):

tum iterum consulari cum imperio lustrum solus feci C.Censorino et C.Asinio consulibus, capita quo lustro censa sunt civium Romanorum quadragiens centum millia et ducenta triginta tria millia.
Übersetzung: Dann habe ich alleine wiederum mit dem konsularischen Imperium ein Sühneopfer durchführen lassen im Consulatsjahr des Gaius Censorinus und Gaius Asinius. Bei diesem Lustrum wurden 4 233 000 römische Bürger

(Cives Romani im Imperium Romanum) gezählt. Quelle: http://w210.ub.uni-tuebingen.de/dbt/volltexte/2001/290

Andere Übersetzung

Die 2. Erklärungsmöglichkeit besteht darin, den griechischen Text anders zu übersetzen (in der griechischen Grammatik ist dies möglich), nämlich: „Diese Zählung fand statt, bevor Quirinius Statthalter von Syrien war.“:

Dr. Geisler analysiert und folgert: „Verschiedene Probleme hängen mit der Aussage zusammen, dass Augustus während der Regierung sowohl des Quirinius als auch des Herodes eine Volkszählung im ganzen Reich durchführte. Erstens gibt es keinen Bericht von einer solchen Zählung, doch heute wissen wir, dass solche regelmäßig in Ägypten, Gallien und Kyrene stattfanden. Es kann durchaus sein, dass Lukas sagen wollte, dass im ganzen Reich zu verschiedenen Zeiten solche Volkszählungen durchgeführt wurden und dass Augustus damit anfing. Das Präsens [griech. apografesqai – apographesthai – einschreiben (in Steuerlisten)] das Lukas benutzt, könnte stark darauf hinweisen, dass ein wiederholtes Ereignis damit gemeint war. Nun ist es aber so, dass Quirinius eine Volkszählung durchführte, aber im Jahr 6 n. Chr. – zu spät, um mit der Geburt Jesu in Zusammenhang gebracht zu werden. Und Herodes starb, bevor Quirinius Statthalter wurde.
War Lukas verwirrt? Nein, tatsächlich erwähnt er später in Apg 5,37 auch die spätere Volkszählung des Quirinius. Es ist wahrscheinlicher, dass Lukas diese Zählung aus der Zeit des Herodes von der bekannteren des Quirinius unterschied: »Diese Zählung fand statt, bevor [griech. apografh prwth – apographä protä – erste Einschreibung/Einschreibung bevor] Quirinius Statthalter von Syrien war.« Es gibt verschiedene neutestamentliche Parallelen zu dieser Übersetzung.“ Norman L. Geisler, Baker Encyclopedia of Christian Apologetics, S.46f