Verbot der christlichen Versammlung

Das Versammlungsverbot vom 13. April 1937 war ein von Heinrich Himmler verfügter Runderlass zum Verbot der „Christlichen Versammlung“. Er wurde am 28. April 1937 zusammen mit dem Verbot der „Siebenten-Tags-Adventisten und dem Verbot des „Schobdacher Freundeskreises“ n der Presse veröffentlicht. Bedeutsam war die Einschränkung der Versammlungsfreiheit vor allem für die sogenannte „Christliche Versammlung“, die sich damals im deutschen Reichsgebiet an über 700 Orten zu Gottesdienst und Andacht versammelte. Betroffen ar u.a. Albert Winterhoff.