Selbstanzeige

In § 371 AO ist geregelt, dass der Steuersünder, der sich selbst anzeigt, keine Strafe mehr bekommt. Um diese Straffreiheit zu erlangen, muss er allerdings die Steuerschuld sofort und vollständig bezahlen. Das ist vielen nicht möglich, weshalb § 371 AO oft ein Privileg der Reichen bleibt.

Da ist Jesus großzügiger. Er bezahlt gleich unsere Schulden mit. Nur anzeigen müssen wir sie.

Wenn wir aber unsere Sünden bekennen, so ist er treu und gerecht, dass er uns die Sünden vergibt und uns reinigt von aller Ungerechtigkeit.

1. Johannes 1.9