Selbstanzeige
In § 371 AO ist geregelt, dass der Steuersünder, der sich selbst anzeigt, keine Strafe mehr bekommt. Um diese Straffreiheit zu erlangen, muss er allerdings die Steuerschuld sofort und vollständig bezahlen. Das ist vielen nicht möglich, weshalb § 371 AO oft ein Privileg der Reichen bleibt. Da ist Jesus großzügiger.