Verordnung zum Tragen von „Judensternen“

“(1) Juden […], die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen. (2) Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift ‘Jude’. Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.”

Der Reichsminister des Innern “Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden” vom 1. September 1941


„Judenstern“ ist im Unterschied zum Davidstern ein Begriff, den die Nationalsozialisten im „Dritten Reich“ eingeführt haben – er ist somit abwertend. Denn die Nazis haben damit Menschen jüdischen Glaubens oder Menschen, die Verwandte oder Ahnen jüdischen Glaubens hatten, verhöhnt, stigmatisiert, entrechtet und brutal verfolgt.

Der „Judenstern“ bestand aus zwei überlagerten, schwarzumrandeten gelben Dreiecken, die einen sechszackigen Stern nach Art eines Davidsterns bildeten. Auf gelbem Grund befand sich die schwarze Aufschrift „Jude“, deren geschwungene Buchstaben die hebräische Schrift nachahmen und verhöhnen sollten.

Jeder, der für die Nazis nach den Nürnberger Gesetzen von 1935 als Jude galt, musste das Zwangskennzeichen ab September 1941 tragen. „Der Stern musste gut sichtbar auf der linken Brustseite der Kleidung getragen werden“, schreibt dazu das Jüdische Museum in Berlin auf seiner Internetseite. Die Gestapo zwang die jüdische Gemeinde sogar, die Sterne zu verkaufen: „10 Pfennig kostete das Stück.“