Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Zusammenfassung

Die deutsche Verfassung, das sogenannte Grundgesetz, wurde am 23. Mai 1949 verkündet und trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Sie bildet bis heute die verfassungsrechtliche Grundlage der Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz bringt christliche Grundlagen vor allem im Präambel und in bestimmten Werten und Menschenbild zum Ausdruck:

  • Präambel: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen…“ – das verweist auf eine theistische, oft christlich verstandene Wertebasis.
  • Würde des Menschen (Art. 1 GG): Das christliche Menschenbild betont die unantastbare Würde jedes Einzelnen – diese Idee prägt den ersten Artikel.
  • Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG): Entspricht zentralen christlichen Werten.
  • Religionsfreiheit (Art. 4 GG): Schützt ausdrücklich auch den Glauben und die Ausübung von Religion – im Sinne eines toleranten, aber religionsfreundlichen Staates.